Fluorierte Kältemittel sind Gefahrenstoffe

Jährlich passieren ca.40-50 schwere Unfälle durch Arbeiten an Kraftfahrzeugklimaanlagen in KFZ-Werkstätten. Dabei gehen KFZ-Werkstätten bei Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugklimaanlagen recht nachlässig mit der Umsetzung von Sicherheitsregeln um. Jede verantwortliche Person in einem KFZ-Betrieb sollte aber wissen, dass mindestens einmal im Jahr das Personal auf Sicherheitsbestimmungen und Gefahren hingewiesen werden muss. Bei Auszubildenen ist dies zweimal im Jahr durchzuführen und schriftlich festzuhalten. Ansonsten vernachlässigt die verantwortliche Aufsichtsperson die Fürsorgepflicht und kann bei einem Unfall in Regress gezogen werden. Für KFZ-Werkstätten, die Hilfe für einen Notfallmaßnahmenplan benötigen, gibt es im nachfolgenden Link vom Amt für Arbeitsschutz eine KFZ-Gefahrcheckliste, die es ermöglicht, eine individuelle betriebliche Checkliste aufzubauen.


Sicherheitsdatenblätter als PDF-Dateien: