Rechtslage bei Fahrzeugklimaanlagen
 
Die Rechtslage für Service- und Herstellerpersonal, das an Fahrzeugklimaanlagen arbeitet oder entwickelt, wurde am 01. August 2008 durch die neue Chemikalienklimaschutzverordnung in Deutschland und am 22.September 2009 in Österreich durch das neue fluorierte Treibhausgasegesetz neu geregelt. 

Es stehen daher folgende Gesetzestexte als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung:
 
Vollzugshilfe zur Umsetzung der Chemikalien Klimaschutzverordnung durch die Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit