| Die große Diskussion über das neue Kältemittel R1234yf geht mit negativen Berichten weiter und man könnte meinen, dass die Automobilhersteller das neue Kältemittel meiden, wie der Teufel das Weihwasser. Tatsächlich sieht die Situation ganz anders aus. Die Herstellerfirmen Honeywell und Dupont sind einfach noch nicht lieferbereit. | ![]() |
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Das neue Werk in China hat trotz Zusagen die Produktivität noch nicht erreicht. Das liegt einfach daran, dass kein Konzern einige Millionen Dollar in eine Hightech Chemieproduktionsstätte investiert, um anschließend festzustellen, dass keiner die produzierten R1234yf Kältemittel erwerben will. Da die Automobilverbände sich erst Ende 2009 dazu durchgerungen haben, auf R1234yf umzustellen, ist es selbst in China nicht möglich, innerhalb von anderthalb Jahren ein neues Chemiewerk am Markt zu platzieren. |
Servicewerkstätten müssen auf Reinheit achten
Ein viel größeres Problem stellt sich in Zukunft für die Servicewerkstätten. Denn mit welchen Qualitätsstandards eine KFZ-Werkstatt arbeitet, hängt bei einer vertragsgebunden Werkstatt vom Hersteller ab und bei einer freien Werkstatt meist vom Geldbeutel. Sollte eine Werkstatt auf die kreative Idee kommen, bei einem vorhandenen R134a Klimaservicegerät mit neuen R1234yf Schlauchsätzen zu arbeiten, kann es beim Absaug- und Recyclingvorgang zu einer Vermischung von R134a und R1234yf im Vorratsbehälter des Klimaservicegerätes kommen. Denn beide Produkte landen in einem Vorratsbehälter. Dieses vermischte (kontaminierte) Kältemittel würde schlimmstenfalls wieder in die Klimaanlage des Kunden eingefüllt werden. Mit fatalen Folgen für nachkommende Werkstätten, die nicht wissen, wer vorab an der Klimaanlage gearbeitet hat. Werkstätten, die eine konsequente Trennung der Kältemittel durchführen, würden dann beim Absaugen „kontaminiertes R1234yf“ recyclen, was zu einer Verunreinigung ihres R1234yf Klimaservicegerätes führen würde.
Aus diesem Grund verlangt der VDA von seinen Servicebetrieben, dass ein R1234yf Klimaservicegerät nicht nur das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit trägt, sondern auch vorab eine Kältemittelanalyse durchgeführt wird. Und nur wenn der Reinheitsgrad des R1234yf über 98,5 Prozent liegt, wird der Absaugvorgang gestartet. Dies ermöglicht, dass Servicewerkstätten ihre neuen R1234yf Klimaservicegeräte vor kontaminierten Kältemittel schützen.
Zugelassene R1234yf Klimaservicegeräte nach VDA Richtlinien werden ein integriertes Kältemittelanalysegerät erhalten. Sollte aber bereits kontaminiertes Kältemittel in den Schläuchen des Klimaservicegerätes sein, muss mit einer separaten Absaugstation das Kältemittel aus der Klimaanlage entfernt und der Entsorgung zugeführt werden. Dieser zusätzliche Arbeitsschritt führt zu erheblichen Kosten, die mit dem Kunden während des laufenden Arbeitsprozesses abgesprochen werden müssen.
Externes Kältemittelanalyse Gerät zur Vorabprüfung einsetzen
Servicewerkstätten, die einen hohen Qualitätsstandard erfüllen wollen, aber nicht in die Kundendiskussion einsteigen möchten, empfehlen wir ein externes Kältemittelanalyse Gerät, welches die VDA-Anforderungen erfüllt und durch den TÜV Rheinland geprüft worden ist. Mit einem externen Analysegerät kann die Werkstatt vorab prüfen, ob das Kältemittel in der R1234yf Klimaanlage einen Reinheitsgrad von mindestens 98,5 Prozent einhält. Sollte dieser hohe Reinheitsgrad nicht vorliegen, kann die Werkstatt den Klimaservice beim Kundenfahrzeug ablehnen und dem Kunden die möglichen Kosten vorab erläutern.
Mehr Informationen erhalten Sie demnächst unter „Mobiles R1234yf Analysegerät“.
