Auszug aus der Autohaus März 2009 Seite 74
Klimaschulung - Der bisherige Sachkundenachweis für Klimaanlagen reicht nicht mehr aus. Infolge der neuen EU-Gesetzgebung zum Klimaschutz gilt: Nachschulpflicht für die meisten Kfz-Betriebe.
AH: Welche konkreten Auswirkungen hat das auf die Kfz-Werkstätten und Autohäuser?
A. Lamm: Auch Servicebetriebe werden zur Reduktion von Treibhausgasen gezwungen. Alle Mitarbeiter, die an Klimaanlagen arbeiten, müssen nach der neuen europäischen Qualifizierungsrichtlinie EG 307/2008 geschult werden. Grundsätzlich ist dies positiv zu sehen. Denn endlich regelt eine Verordnung europaweit einheitliche Qualifizierungsrichtlinien für Servicepersonal, das an Kälteanlagen arbeitet. Vorher konnte quasi jeder „Schlaumeier“ an Klimaanlagen schrauben, ohne sich dabei strafbar zu machen. Die Werkstätten sind allerdings gefordert, ihr Servicepersonal bis Juli 2010 nach der neuen EU-Richtlinie zu schulen. Das ist wichtig, da Verstöße gegen die Klimaschutzverordnung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Und Fehler können schnell passieren. Beispielsweise über die Leckageortung. Viele Werkstätten nutzen heute zur Ortung von Undichtigkeiten in der Klimaanlage ein UV-Kontrastmittel, das sie mit dem Kältemittel in die undichte Klimaanlage füllen. Wer das weiterhin so praktiziert, macht sich nach der neuen Klimaschutzverordnung strafbar. Hier gilt es neue Wege einzuschlagen, um Umwelt und Geldbeutel zu schonen.
Andreas Lamm, Trainer und Berater bei Lammy und Partner: » Alle Mitarbeiter, die an Klimaanlagen arbeiten, müssen geschult werden. «