Neues Klimazeitalter mit R1234yf
Die Einführung des neuen Kältemittels R1234yf verändert den Servicemarkt für Klimaanlagen.
Keiner in der Automobilbranche hätte nach der Einführung der EG-Richtlinie 2006/40/EG geahnt, wie schnell fünf Jahre vergehen können. Die ersten Jahre wurde diskutiert, ob das natürliche Kältemittel CO2 eingeführt werden soll oder doch weiterhin ein chemisches Kältemittel verwendet werden soll. Und dann folgte im Jahr 2009 die Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie verhinderte die globale Neuorientierung der Automobilbranche aufgrund der zu hohen Investitionskosten für die Markteinführung des CO2 insbesondere aufgrund der kompletten Neukonstruktion der Fahrzeugklimaanlage.
Seit Anfang 2011 favorisiert die Automobilindustrie bei neuen typgenehmigten Kraftfahrzeugen der Klasse M1 und N1 das chemische Kältemittel R1234yf - europaweit. Es umfasst Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen und einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dieses Kältemittel sei nach Angaben der Hersteller Dupont und Honeywell lediglich viermal so schädlich wie CO2 und besitze eine Verweildauer in der Atmosphäre von nur elf Tagen. Das wäre ein Quantensprung zum Kältemittel R134a, das erwiesener Weise 1.430 mal schädlicher ist als CO2 und eine Verweildauer in der Atmosphäre von 13 Jahren besitzt. Ein Nachteil des Kältemittels R1234yf sei dennoch gegeben: seine Brennbarkeit. R1234yf gilt als hoch entzündlich. Die Selbstentzündungstemperatur liege bei 405 Grad Celsius und die Flamme brenne nur mit einer Geschwindigkeit von zwei Zentimetern pro Sekunde, was dazu geführt habe, dass R1234yf als „schwer entflammbar“ eingestuft wurde. Doch da es brennbar ist, müssen Werkstätten und Klimaservicegerätehersteller gewisse Vorschriften beachten.
Für die Werkstatt gilt für die Lagerung des Kältemittels und das Arbeiten an der Klimaanlage folgendes: mindestens ein Luftaustausch pro Stunde in geschlossenen Räumen und mindestens drei pro Stunde in Arbeitsgruben. Daher empfiehlt sich die Lagerung des Kältemittels im Außenbereich.
Die Hersteller von Klimaservicegeräten müssen bei der Neuentwicklung nationale Sicherheitsvorschriften beachten. Daher sollte die Werkstatt darauf achten, dass ein R1234yf Klimaservicegerät das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit trägt und von einer Prüforganisation wie z.B. dem TÜV oder Dekra abgenommen wurde. Dies sei aber nur die eine Seite der Medaille, informiert Klimaexperte und Trainer Andreas Lamm. „Die Automobilhersteller haben aus der Vergangenheit gelernt und ihren eigenen Richtlinien-Katalog für die nächste Generation von Klimaservicegeräten erstellt.“ Sie schreiben vor, dass die neue Klimaservicegerätegeneration das Kältemittel zu mindestens 95% aus der Klimaanlage absaugen und aufbereiten muss. Dies sei in der Vergangenheit nicht erfüllt worden: „Circa 20 Prozent der Gesamtfüllmenge einer Klimaanlage, kann man sagen, ist nach dem Recyclingprozess durch die Vakuumpumpe oder den Ölablass in die Umwelt befördert worden,“ so Lamm. „Mit allen Konsequenzen für die Umwelt.“
Der neue hohe Recyclinggrad habe somit einen positiven Nebeneffekt. Das neue Kältemittel R1234yf ist patentrechtlich geschützt und teurer. Momentan sei es für den Servicemarkt noch nicht erhältlich und müsse in der Chemieküche hergestellt werden. Die Preise lägen mit 250 bis 300 Euro pro Kilogramm deutlich über dem normalen Marktpreis.
Grund dafür sei der späte Entschluss der Automobilindustrie für R1234yf und die Ankündigung der Lieferfähigkeit für das vierte Quartal 2011. „Der Preis wird auch dann nicht fallen“, vermutet Andreas Lamm. Eine 12 Kilo R1234yf Kältemittelflasche wird nicht unter 500 Euro gehandelt werden, da der Hersteller die Investitionskosten wieder erwirtschaften muss. Die Werkstatt sollte darauf achten, dass das Klimaservicegerät einen hohen Recyclinggrad erreicht, so dass so viel wie möglich des teuren Gases aufgearbeitet wird. Des weiteren steht die Füllgenauigkeit eines Gerätes im Visier der Automobilhersteller, da die Füllmengen der Klimaanlagen in den letzten Jahren stark gesunken sind. Hier muss ein Klimaservicegerät mit einer Genauigkeit von unter +/- 15 Gramm arbeiten, um eine Freigabe des Automobilherstellers zu erreichen. Das letzte wichtige Kriterium ist die Kontaminierung von Kältemittelgas. Da R134a und R1234yf im Druck und Temperaturverhältnis ähnlich sind, kann es sehr schnell zur Verwechslung kommen. Daher erhalten R1234yf Klimaservicegeräte neue Verbindungskupplungen und das R1234yf Klimaservicegerät soll Fremdgase durch eine Kältemittelanalyse erkennen, so dass es zu keiner Vermischung im Tank des Gerätes kommt. Der Reinheitsgrad des aufgearbeiteten R1234yf soll nach Auffassung der Automobilhersteller bei 99,5% liegen. Die Messlatte ist somit hoch gesteckt und nur wenn alle Punkte erfüllt werden, erhält ein Klimaservicegerätehersteller die Freigabe des Automobilherstellers und hat Erfolgsaussicht auf den Absatz seiner Geräte in den Servicebetrieben. Die Klimaservicegerätehersteller erwarten die ersten Freigaben Mitte des Jahres. Ein guter Grund Investitionen in neue Geräte im Sommer zu tätigen.