Neue CO2-Grenzwerte verabschiedet

Die CO2-Grenzwerte für Neuwagen sollen bis 2012 nach einer Abstimmung des Europäischen Parlaments am 23.April 2009 von derzeit 158g CO2/ km auf 130 g CO2/ km gesenkt werden.

Dass es nicht zu einer Senkung des Wertes auf 120 g CO2/ km gekommen ist, wie ursprünglich angestrebt, liegt an der Tatsache, dass den Unternehmen ein Bonus von 10 Gramm gewährt wird. Dieser Bonus kommt durch die Anrechnung von zusätzlichen Maßnahmen zustande, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Motor bzw. Antrieb stehen. Zum Beispiel fällt unter die Emissionsreduzierung auch der Einbau von energieeffizienten Klimaanlagen.

Ab 2012 werden alle Automobilhersteller angehalten, den durchschnittlichen Grenzwert von 130 g CO2/ km bei der Produktion von Neuwagen zu berücksichtigen. Sie sind dazu verpflichtet, dass 65 Prozent der von ihnen produzierten Neuwagen unter dem neuen CO2-Grenzwert von 130 g CO2/ km liegen. Ab dem Jahr 2015 müssen alle Neuwagen unter diesem Grenzwert liegen, bis dahin wird der prozentuale Anteil jährlich erhöht.

Da die Berechnungen auf dem Prinzip „lowest CO2“ und „weight-based-standard“ basiert, können die Unternehmen bestimmen, welche Fahrzeuge aus der Flotte für die Berechnung herangezogen werden. Dies soll den Unternehmen einen Anreiz bieten, umweltfreundliche Fahrzeuge zu produzieren. Allerdings ist dabei zu beachten, dass besonders in den ersten Jahren die größten und PS-stärksten Fahrzeuge bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Des weiteren können die Unternehmen 7 g CO2 für „eco-innovations“ (Einsatz von innovativen Technologien) addieren, außerdem besteht die Möglichkeit der 3-fach Zählung von EEVs (Enhaced enviromental friendly vehicle) und Elektrofahrzeugen, sofern sie 2012 weniger als 50 g CO2/km ausstoßen.

Durch diese Regelungen wird der durchschnittliche CO2-Wert für Neuwagen 2012 etwa bei 140 g CO2/km liegen. Die Zielwerte für 2020 sind auf 95-110 g CO2/km festgesetzt.
Trotz Strafzahlungen von 95 Euro/pro Gramm ab 4 Gramm Überschreitung des Grenzwertes, empfiehlt die T&E (Europaen Federation for Transport & Environment) eine höhere Strafzahlung, damit sich die Autohersteller nicht aus ihren Verpflichtungen freikaufen. Die Vorgaben des Kyotoprotokolls sind gegeben, so dass jedes Land die Emissionen im Auge behalten sollte.